• Schulordnung

    • Schul-/Hausordnung

       

       

      Das Zusammenleben in der Gemeinschaft erfordert, dass der Einzelne sich einordnet und auf seine Mitmenschen Rücksicht nimmt. Die Beachtung der äußeren Ordnung ist zugleich Ausdruck des Gemeinschaftsgefühls aller in der Schule.

      Vernunft, Achtung und Menschlichkeit bestimmen das Klima an unserer Schule.

      Jeder Schüler hat das Recht, die für ihn bestmöglichen Lernergebnisse zu erreichen und seine Fähigkeiten zu entfalten.

      Selbstverantwortung der Schüler

      1. Jeder Schüler informiert sich selbst über Stundenvertretung und Ausfall.
      2. Die Schüler finden sich rechtzeitig und vorbereitet vor Unterrichtsbeginn in ihren Unterrichtsräumen ein.
      3. Hausaufgaben werden regelmäßig, ordentlich und vor allem termingerecht angefertigt.
      4. Die Schüler vom Dienst sorgen für Ordnung in der ersten Hofpause.
      5. Jeder Schüler ist für sein Verhalten gegenüber anderen verantwortlich, das schließt insbesondere verbale und körperliche Gewalt, Sachbeschädigung und Vandalismus ein.

      Ablauf des Unterrichtstages

      1. Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Die Arbeitsmaterialien liegen bereit, der Schüler steht an seinem Arbeitsplatz.
      2. Die Jacken sind an die dafür vorgesehenen Haken zu hängen.
      3. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in den Räumen. Die Flure sind kein Aufenthaltsort, das Toben ist untersagt.
      4. Während der großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude.
      5. Schüler ab Klasse 7 dürfen mit Erlaubnis der Eltern in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
      6. Bis zur Abfahrt des Busses verbleiben die Fahrschüler auf dem Schulhof unter Aufsicht einer Lehrkraft.

      Regeln

      1. Anweisungen der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter der Schule zur Einhaltung dieser Hausordnung müssen die Schüler befolgen.
      2. Nicht erlaubt sind:
      • der Genuss, die Weitergabe oder der Handel mit Alkohol, Zigaretten und anderen Suchtmitteln,
      • das Mitführen von Waffen und so genannte Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen) im Sinne des Waffengesetzes, darüber hinaus das Mitbringen gefährlicher Gegenstände und Substanzen. Dazu gehören beispielsweise Küchen- und Taschenmesser, Werkzeuge, Pfefferspray, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Chemikalien und auch Spielzeugwaffen,
      • alle Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung, insbesondere das Tragen und Repräsentieren von Kleidung und Symbolen, welche als Sympathiebekundung für nationalsozialistische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellung aufgefasst oder gedeutet werden können,
      • das Verwenden des Handys ohne Erlaubnis der Lehrkraft,
      • das Radfahren auf dem Schulhof.

      Konsequenzen

      1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Schüler zu gemeinnützigen Tätigkeiten innerhalb der Schule herangezogen werden.
      2. Verstöße und Zuwiderhandlungen werden nach den entsprechenden Paragraphen des jeweils gültigen Schulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern geahndet.